Die Prüfung zum Industriemeister Metall (IHK) ist bundesweit einheitlich geregelt und besteht aus drei Teilen, die unabhängig voneinander abgelegt werden können. Diese Seite erklärt die Struktur der Prüfung, den Ablauf jedes Teils, die Bewertung und die Bestehensregeln. Für die Termine siehe Prüfungstermine, für die einzelnen Prüfungsformate die Detailseiten Schriftliche Prüfung, Mündliche Prüfung und Fachgespräch.
Rechtliche Grundlage
Die Prüfung basiert auf der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister und Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Metall". Sie gilt bundesweit und wird von den IHKs als zuständigen Stellen durchgeführt. Der Prüfungsausschuss setzt sich nach §40 BBiG aus mindestens drei Mitgliedern zusammen: Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Lehrervertreter.
Die Prüfungsinhalte sind im Rahmenstoffplan der IHK beschrieben, der auf der Verordnung aufbaut. Die einzelnen Lehrgangsanbieter orientieren sich an diesem Rahmenstoffplan, gestalten aber Vermittlung und Tiefe unterschiedlich.
Die drei Prüfungsteile im Überblick
| Teil | Prüfungsform | Dauer | Wiederholbar? |
|---|---|---|---|
| 1. Basisqualifikationen | schriftlich, mehrere Teilklausuren | 4–6 Stunden insgesamt | zweimal |
| 2. Handlungsspezifische Qualifikationen | schriftlich + situationsbezogenes Fachgespräch | 4–6 h schriftlich + 30 min mündlich | zweimal |
| 3. Ausbildereignung (AEVO) | schriftlich + praktisch (Unterweisung/Präsentation + Fachgespräch) | 180 min schriftlich + 30 min praktisch | zweimal |
Jeder Teil steht für sich. Das bedeutet: Wer einen Teil nicht besteht, kann die anderen behalten und nur den fehlgeschlagenen Teil wiederholen.
Teil 1: Basisqualifikationen
Der erste Teil prüft das fachrichtungsübergreifende Grundwissen. Er besteht aus Teilklausuren zu den fünf Handlungsfeldern der Basisqualifikationen:
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten
- Zusammenarbeit im Betrieb
Jede Teilklausur dauert 60–90 Minuten. Die Prüfungsverordnung verlangt, dass die schriftlichen Klausuren insgesamt nicht weniger als 4 Stunden und nicht mehr als 6 Stunden in Anspruch nehmen. Die genaue Verteilung entscheidet die IHK.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Wenn einzelne Klausuren mit weniger als "ausreichend" (50 %) bewertet werden, gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung. Sie ist zulässig, wenn das Bestehen des Prüfungsteils davon abhängt. Die Ergänzungsprüfung dauert etwa 20 Minuten und wird zu den Inhalten der betroffenen Klausur abgehalten.
Teil 2: Handlungsspezifische Qualifikationen
Der zweite Teil ist der anspruchsvollste. Er besteht aus zwei Abschnitten:
Abschnitt 2a: Schriftliche situationsbezogene Aufgabe
Die schriftliche Prüfung besteht aus ein oder zwei situationsbezogenen Aufgaben, die jeweils einen realistischen Fertigungskontext beschreiben und eine Reihe von Teilfragen aus den Handlungsbereichen Technik, Organisation und Führung/Personal stellen. Die Dauer beträgt insgesamt 4–6 Stunden.
Typische Aufgabenstellungen:
- Ein Fertigungsbereich hat eine Qualitätsabweichung — analysiere, schlage Maßnahmen vor, kalkuliere den wirtschaftlichen Effekt.
- Eine neue Maschine soll eingeführt werden — plane die Einführung, bewerte die Investition, begründe das Schulungskonzept.
- Ein Team hat hohe Fluktuation — analysiere die Ursachen, entwickle Maßnahmen, erstelle einen Umsetzungsplan.
Die Aufgaben verlangen integriertes Denken. Auswendig gelerntes Wissen reicht nicht — es muss auf den konkreten Fall angewendet werden.
Abschnitt 2b: Situationsbezogenes Fachgespräch
Das Fachgespräch dauert ca. 30 Minuten und baut auf einer vom Prüfling gewählten betrieblichen Situation auf. Der Prüfling präsentiert zunächst eine Situation (meist 10 Minuten) und stellt sich dann den Fragen des Prüfungsausschusses zur Bewertung von Maßnahmen, Alternativen und Begründungen.
Details zum Fachgespräch auf Fachgespräch Industriemeister Metall.
Teil 3: Ausbildereignung (AEVO)
Die AEVO besteht aus zwei Prüfungsteilen:
Schriftliche AEVO-Prüfung
180 Minuten lang, mehrere Aufgaben aus den vier Handlungsfeldern der AEVO. Die Prüfungsform sind Multiple-Choice-Fragen und offene Aufgaben, meist in einem Mischformat.
Praktische AEVO-Prüfung
Der Prüfling wählt zwischen:
- einer praktischen Unterweisung (kurze Ausbildungssituation zu einem selbstgewählten Thema, ca. 15 Minuten) oder
- einer Präsentation einer Ausbildungssituation (ca. 15 Minuten Vortrag)
Anschließend führt der Prüfungsausschuss ein Fachgespräch (ca. 15 Minuten) zu der gezeigten Unterweisung oder Präsentation.
Die AEVO kann auch vor dem Meisterlehrgang absolviert werden. Wer einen gültigen AEVO-Nachweis hat, lässt sich diesen auf die Meisterprüfung anrechnen und muss Teil 3 nicht erneut ablegen.
Bewertung und Bestehen
Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsteile mit mindestens "ausreichend" (50 %) bewertet sind und keine einzelne Leistung schlechter als "mangelhaft" (30 %) ist.
Die Notenskala entspricht der Standardskala:
| Note | Punktebereich |
|---|---|
| sehr gut (1) | 92–100 % |
| gut (2) | 81–91 % |
| befriedigend (3) | 67–80 % |
| ausreichend (4) | 50–66 % |
| mangelhaft (5) | 30–49 % |
| ungenügend (6) | 0–29 % |
Eine Klausur oder ein Prüfungsteil unter 30 % kann auch durch die mündliche Ergänzungsprüfung nicht mehr ausgeglichen werden. Einzelne Klausuren zwischen 30 % und 49 % können durch gute Leistungen in anderen Prüfungsteilen oder durch die Ergänzungsprüfung kompensiert werden.
Wiederholung nicht bestandener Teile
Jeder Prüfungsteil darf zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung ist an den nächsten Prüfungstermin gebunden, an dem der entsprechende Teil angeboten wird. Zwischen Erst- und Wiederholungsprüfung liegen in der Regel 4–8 Monate, je nach IHK-Rhythmus.
Bei der Wiederholung können einzelne Teilleistungen aus der vorherigen Prüfung auf Antrag übernommen werden, wenn sie mit mindestens "ausreichend" bewertet wurden. Das ist in der jeweiligen IHK zu klären.
Die Prüfungsgebühren fallen bei der Wiederholung erneut an, sind aber meist niedriger als bei der Erstprüfung.
Dauer und Kosten
Die gesamte Prüfung erstreckt sich typischerweise über 12–18 Monate: Die Basisqualifikationen werden etwa in der Mitte des Lehrgangs geprüft, die handlungsspezifische Prüfung am Ende. Die AEVO kann parallel oder vorher abgelegt werden.
Die Kosten der Prüfung betragen je nach IHK:
- Teil 1 (Basisqualifikationen): 250–400 €
- Teil 2 (handlungsspezifisch): 350–500 €
- Teil 3 (AEVO): 150–250 €
- Zeugnis und Nebengebühren: 50–100 €
Insgesamt liegen die Prüfungsgebühren bei etwa 800–1.250 €, abhängig von der prüfenden IHK. Die Gebühren sind über das Aufstiegs-BAföG förderfähig.
Häufige Fragen
Zwischen 12 und 18 Monaten vom Start der ersten Teilklausur bis zum Abschluss der AEVO. Im Vollzeitlehrgang kompakter, im berufsbegleitenden Lehrgang etwas länger.
Teil 1 (Basisqualifikationen) muss vor Teil 2 (Handlungsspezifische Qualifikationen) abgeschlossen sein. Teil 3 (AEVO) kann zu jedem Zeitpunkt abgelegt oder angerechnet werden.
Wenn ein Teil nach zwei Wiederholungsversuchen endgültig nicht bestanden ist, kann die Prüfung nach einer Wartezeit (meist 12 Monate) erneut von Anfang an begonnen werden.
Belastbare bundesweite Zahlen veröffentlichen die IHKs nicht flächendeckend. Einzelne IHKs berichten Durchfallquoten von 15–25 % im zweiten Prüfungsteil, im ersten Teil deutlich weniger. Die AEVO hat die niedrigste Durchfallquote.
In den schriftlichen Prüfungen sind Taschenrechner (nicht-programmierbar), Gesetzestexte und Formelsammlungen zugelassen, sofern die IHK das ausdrücklich erlaubt. Die genaue Liste steht in der Einladung zur Prüfung.
Ja. Die Zulassung zur Prüfung setzt keinen Lehrgangsbesuch voraus — nur die formalen Voraussetzungen nach §2 der Prüfungsverordnung müssen erfüllt sein. Selbststudium ist erlaubt, wird aber von den meisten Teilnehmern nicht gewählt, weil der Zeitaufwand schwer abschätzbar ist.
Nächster Schritt
Für die konkreten Termine siehe Prüfungstermine. Für Details zum Aufbau der schriftlichen Prüfung geht es auf Schriftliche Prüfung.